Mit der Nutzung unseres Jitsi-Dienstes stimmen Sie automatisch folgenden Nutzungsbedingungen zu.
Nutzungsbedingungen für das Videokonferenzangebot „Jitsi Meet“ des Medienzentrums Mittelbaden
Stand: 29.01.2021
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld auf der Homepage des MZM eingehend über die Rahmenbedingungen des Dienstes „Jitsi Meet“. Die Nutzung des Dienstes „Jitsi Meet“ über die Medienzentren ist ausschließlich für pädagogische und organisatorische Aufgaben im schulischen Kontext erlaubt.
Teilnehmenden Schulen empfehlen wir, eine pädagogische Nutzungsordnung für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler, die „Jitsi Meet“ nutzen wollen, zu erstellen. Die Inhalte dieser Nutzungsbedingungen sind mit aufzunehmen.
Zugangsdaten:
Die Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) der LehrerInnen dürfen nicht an Schülerinnen und Schüler weitergegeben werden. Schülerinnen und Schüler dürfen keine eigenen Meetings starten.
Bei Geräten (unverwaltet und nicht in eine pädagogische Netzwerklösung über ein individuelles Benutzerprofil eingebunden), auf denen Zugangsdaten für Jitsi Meetings verwendet wurden, und die an Schülerinnen oder Schüler weitergegeben werden sollen, ist ausnahmslos der Browsercache zu löschen (PC, Notebook, …) bzw. das Gerät zurückzusetzen (Tablets) – ein Neustart reicht nicht.
Ein Missbrauch der Zugangsdaten ist von der Schule umgehend ans Medienzentrum zu melden, damit der Zugang gesperrt werden kann.
Meetings:
Meetings dürfen ausschließlich mit Passwortschutz bzw. dem Lobbymodus genutzt werden. Teilen Sie das aktuelle Passwort erst kurz vor dem Meeting den Teilnehmenden mit. Setzen Sie bei jedem Start eines Meetings wieder ein Passwort.
Der „Organisator“ (Lehrkraft) beendet unterrichtsbezogene Meetings stets als Letzter. Sollten sich noch andere Teilnehmende im Meeting befinden, werden diese vom „Organisator“ aufgefordert, den Raum zu verlassen oder werden manuell entfernt.
Bild-, Ton- und Videoaufzeichnungen von Meetings sind verboten.
Das Mithören von Meetings durch Dritte und damit auch die Nutzung in öffentlich zugänglichen Räumen (z. B. ÖPNV, Warteräumen, Läden) ist untersagt.Besonders in der Primarstufe ist aber eine anfängliche Hilfestellung durch Erziehungsberechtigte meist unumgänglich.