Im Rahmen des Soforthilfeprogramms von Bund und Land, im Zuge dessen 130 Millionen Euro an die Schulträger im Land ausgezahlt wurden, bietet das Medienzentrum Schulen und Schulträgern seine Unterstützung an.
Im Vorfeld der Beschaffung von zahllosen Endgeräten im Kreis sollte eine ausführliche Beratung stattfinden. Da im Rahmen der Medienentwicklungsplanung BW für den Digitalpakt ohnehin vielfältige Beratungen unsererseits an den Schulen stattfinden, steht das Medienzentrum auch für diesen Bereich ab sofort zur Verfügung. Entscheidungshilfen und Vorlagen bietet auch das LMZ auf seiner Sonderseite.
Zu lösen ist nicht nur die Aufgabe, mobile Endgeräte (Notebooks oder Tablets) für den Verleih an Schüler zur Sicherstellung des Fernunterrichts zu beschaffen, sondern auch, diese Geräte in Betrieb zu nehmen und mit den Grundprogrammen auszustatten bzw. diese in die jeweilige Infrastruktur der Schule (MDM, paedMl) einzupflegen. Je nach technischer Lösung können hierbei unterschiedliche Aufwände entstehen, die personell und finanziell hinterlegt sein müssen. Auch Einweisungen von Medienteams an den Schulen müssen hierbei erfolgen.
Darüber hinaus ist der Bereich Wartung (Updates, Programm-/App-Aufspielung) und Support eine weitere zu lösende Aufgabe.
Bevor Geräte an Lernende ausgegeben werden, sollte unbedingt eine Nutzungsvereinbarung/ ein Leihvertrag mit den SchülerInnen bzw. deren Eltern abgeschlossen werden. Eine Mustervorlage können Sie hier herunterladen und anpassen: