Eine barrierefreie Gestaltung und Programmierung einer Website und die Begriffe Accessibility (Zugänglichkeit) und Usability (Benutzbarkeit / Bedienerfreundlichkeit) sind mittlerweile feste Anforderungen geworden.

Die Richtlinien für Barrierefreiheit sind durch das W3C genau definiert. Die deutsche Politik hat sich diesem Thema in der Ausarbeitung „Barrierefreie Informationstechnik Verordnung“, kurz BITV im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), gewidmet.

Behinderte Menschen und Senioren bilden einen nicht unerheblichen Teil der Internetnutzer. Doch gerade diese Zielgruppe stößt auf eine Reihe von Hürden und Barrieren, die eine vollständige Zugänglichkeit aller Inhalte erschwert.

Dieser Internetauftritt entspricht den Standards einer barrierefreien Website. Darunter werden im Wesentlichen die folgenden Punkte verstanden:

  • Kontrastreiches Layout
  • Möglichkeit einer kontrastverstärkten Darstellung
  • Verzicht auf Layoutgrafiken
  • Klare Trennung von Links und Text
  • Verlinkungen in neue Browserfenster werden offensichtlich im Textbereich platziert und als solche gekennzeichnet.
  • Möglichkeit, Schriften zu vergrößern
  • Tastatur-Bedienung ohne Maus (tabulatorgesteuert)
  • Navigationsaufbau in Listendarstellung und Auszeichung als Navigation
  • Die Website basiert auf einem reinem CSS-Layout.
  • Die notwendigen eingebetteten Grafiken sind weitgehend mit einem Alternativtext versehen.
  • Verzicht auf ein Tabellenlayout
  • Tabellen werden nur in Ausnahmefällen zur besseren Strukturierung von Inhalten verwendet.
  • Verzicht auf eine grafische Navigation
  • Klare Trennung von Daten- und Überschriftenzellen
  • Verwendung von Sprungmarken
  • Für Screenreader sichtbare Sprungmarken direkt zur Navigation und Inhalt
  • Verzicht auf automatische Popups
  • Kennzeichnung von Überschriften im lesbarbaren „hx“ Format
  • Beschreibung der verwendeten Bilder und platzierten Verlinkungen mit Alternativbezeichnungen (in Arbeit)
  • Formatierung von Tabellen