Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

Sofern Sie LehrerIn, LehramtsanwärterIn oder ErzieherIn an einer Schule bzw. Kindertagesstätte im Landkreis Rastatt bzw. Stadtkreis Baden-Baden sind, können Sie die Leistungen des MZM in Anspruch nehmen.

Schulträger der beiden Kreise haben Anspruch auf die Beratungsleistungen des MZM.

Das ist leider nicht möglich. Lassen Sie sich die Teilnahme an einer Veranstaltung aus versicherungstechnischen Gründen von Ihrer Schulleitung genehmigen.

Nein, das ist leider aktuell nicht möglich. Bitte teilen Sie uns trotzdem mit, wenn Sie gerne etwas bei uns entliehen hätten.

Wenn Sie ein Benutzerkonto am Medienzentrum erhalten wollen, müssen Sie Lehrkraft an einer Schule oder ErzierherIn an einer Kindertagesstätte im Landkreis Rastatt oder in Baden-Baden sein.

Sofern Ihre Institution bereits bei uns gemeldet ist, füllen Sie bitte das Anmeldeformular für pädagogisches Personal aus. Für Ihre Registrierung müssen Sie sich einmalig mit Ihrem Personalausweis ausweisen.

Dies können Sie gerne vor Ort im Medienzentrum oder per E-Mail (Anmeldeformular und Ausweiskopie) tun.

Für berechtigte Nutzer ist der Verleih von Geräten und Medien am MZM kostenlos. Zu den berechtigten Personen gehören aktuell Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen, sowie Erzieherinnen und Erzieher an Kindertagesstätten im Landkreis Rastatt und im Stadtkreis Baden-Baden.

Standardmäßig erhalten Sie die Medien für 14 Tage. Sollten Sie eine Verlängerung wünschen, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Fristende bei uns. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn die Medien nicht bereits von anderen Kunden reserviert wurden.

Standardmäßig erhalten Sie die Geräte für 14 Tage. Sollten Sie eine Verlängerung wünschen, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Fristende bei uns. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn die Geräte nicht bereits von anderen Kunden reserviert wurden.

Heruntergeladene Medien müssen spätestens am Ende des Schuljahres, in dem sie heruntergeladen wurden, wieder von allen Datenträgern entfernt werden. Selbstverständlich dürfen Sie die Medien danach erneut entleihen und herunterladen.