1. Kunden

Die Dienstleistungen des Medienzentrums Mittelbaden können von öffentlichen und privaten Schulen, von Kindergärten, kirchlichen Einrichtungen, von Vertretern der Kinder- und Jugendarbeit, der Erwachsenenbildung sowie von Einrichtungen der Schulaufsicht und kommunaler Behörden im Wirkungskreis des MZM in Anspruch genommen werden. Schulungs- und Beratungsleistungen stehen ausschließlich Schulen und deren Trägern zu Verfügung.
Die Entgelte für die Nutzung sind in der Entgeltordnung für die Nutzung kreiseigener schulischer Einrichtungen und für die Inanspruchnahme des Medienzentrums Mittelbaden geregelt.

Für die Leihgabe ist eine Registrierung der ausleihenden Person erforderlich. Hierzu sind der Personalausweis und das entsprechende Anmeldeformular, aus dem die Zugehörigkeit zu einer für den Verleih in Frage kommenden Institution hervorgeht, vorzulegen. Alle zum Verleih nötigen Kundendaten werden elektronisch gespeichert. Mit dem Antrag auf Registrierung als Kunde erfolgt gleichzeitig die Anerkennung dieser Bedingungen. Kunden, deren Beschäftigungsverhältnis im Wirkungskreis des Medienzentrums Mittelbaden endet, dürfen das Angebot des Medienzentrums Mittelbaden nicht mehr in Anspruch nehmen und haben die Veränderung unverzüglich dem Medienzentrum Mittelbaden mitzuteilen. Weitere Informationen können der Da-tenschutzerklärung auf der Homepage des Medienzentrums Mittelbaden entnommen werden.

2. Bildungsmedienverleih

Der Verleih von Bildungsmedien steht aus lizenztechnischen Gründen ausschließlich Vertretern von Schulen und dem Elementarbereich zur Verfügung. Die Medien stehen während der Öffnungszeiten zur Abholung oder zum postalischen Versand im Medienzentrum Mittelbaden in Bühl bereit oder können über die Medienplattform des MZM (z.B. SESAM) gestreamt bzw. heruntergeladen werden.
In den Schulferien ist das Medienzentrum geschlossen.

Die Ausleihfrist für Bildungsmedien beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit dem auf dem Verleih-schein angegebenen Entleihdatum und endet mit dem dort angegebenen Rückgabedatum. Der Postweg ist vom Entleiher entsprechend zu berücksichtigen, so dass die Medien am Rück-gabedatum im Medienzentrum sind. Sofern bestellte Medien nicht spätestens am 2. Tag nach Reservierungsdatum abgeholt werden, wird die Bestellung storniert. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit besteht nicht.

Eine nachträgliche Verlängerung der Ausleihfrist ist nur mit Zustimmung des Medienzentrums möglich. Die Zustimmung ist mindestens 3 Tage vor dem festgelegten Rückgabetermin einzuholen. Bei Überschreiten der festgesetzten Frist werden Säumnisentgelte gemäß der Entgelt-ordnung für die Nutzung kreiseigener schulischer Einrichtungen und für die Inanspruchnahme des Medienzentrums Mittelbaden erhoben.

Die Rückgabe hat entweder persönlich oder durch die Post in den Verpackungen des Medien-zentrums Mittelbaden zu erfolgen. Schriftliches Begleitmaterial ist vollständig zurückzugeben.

3. Geräteverleih

Leihgeräte müssen persönlich vom Entleiher, unter Vorlage des Personalausweises, im Medienzentrum Mittelbaden abgeholt werden. Ein postalischer Versand ist nicht möglich. Ein Weiterverleih an Dritte ist nicht gestattet.

In Einzelfällen und nach vorheriger Absprache ist auch die Lieferung durch das Medienzentrum an die Schule und eine Einweisung vor Ort möglich. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

Die Geräte werden vom Personal des Medienzentrums vor dem Ausleihvorgang auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft. Der Entleiher kann eine Einweisung erhalten. Batteriebetriebene Geräte werden üblicherweise mit geladenen Akkus ausgegeben.

Die Ausleihdauer beträgt 14 Tage und beginnt mit der Abholung der Geräte. Werden bestellte Geräte nicht spätestens 2 Tage nach dem Reservierungsdatum abgeholt, wird die Bestellung storniert. Eine nachträgliche Verlängerung der Geräteleihgabe kann nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Zustimmung durch das Medienzentrum erfolgen.

Bei Überschreiten der festgesetzten Frist werden Säumnisentgelte gemäß der Entgeltordnung für die Nutzung kreiseigener schulischer Einrichtungen und für die Inanspruchnahme des Medienzentrums Mittelbaden erhoben.

4. Haftung

Die Haftung des Entleihers beginnt mit der Überlassung bzw. dem Versand und endet mit der Rückgabe des Leihgutes. Von der Haftung umfasst werden Verlust, auch einzelner Teile und Beschädigungen jeder Art soweit diese vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.
Der Entleiher unterzeichnet bei jedem Geräteverleihvorgang eine Sorgfaltspflichterklärung.

Medien und Geräte dürfen nicht vom Entleiher oder einem Dritten repariert oder gereinigt wer-den. Mängel und Schäden sind dem Medienzentrum Mittelbaden umgehend zu melden. Im Fall eines Diebstahls hat der Entleiher diesen zusätzlich umgehend polizeilich anzuzeigen.

5. Medieneinsatz

Die beim Medienzentrum Mittelbaden entliehenen Medien sind urheberrechtlich geschützt und dürfen in der Regel im schulischen Unterricht sowie im Rahmen von öffentlichen und nicht-öffentlichen schulischen Veranstaltungen des Entleihers eingesetzt werden, die nicht dem Er-werbszweck des Veranstalters dienen.

Es obliegt dem Entleiher der Gebührenpflicht nach § 52 Urheberrechtsgesetz eigenverantwortich nachzukommen und die urheberrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Die sich bei öffentlichen Veranstaltungen aus dem Urheberrecht ergebende Vergütungspflicht an eine Verwer-tungsgesellschaft (z.B. GEMA) ist durch die Leihe nicht abgegolten.

Es ist untersagt, die aus dem physischen Archivbestand des Medienzentrums entliehenen Medien oder inhaltliche Teile davon zu kopieren oder zu vervielfältigen. Software, z. B. Lernpro-gramme auf CD/ DVD-ROM, die auf PCs, Macs oder Servern installiert wurde, ist vor Rückgabe des Mediums von entsprechenden Geräten zu entfernen.

Über die Medienplattform des Medienzentrums (z. B. SESAM) heruntergeladene und gespeicherte Medien müssen bis spätestens zum Ende des Schuljahres, in welchem sie heruntergeladen wurden, wieder gelöscht werden.

Das Medienzentrum Mittelbaden ist verpflichtet, Zuwiderhandlungen den Strafverfolgungsbehörden und dem Urheber bzw. Rechteinhaber anzuzeigen.

6. Nutzungsausschluss und Gerichtsstand

Die Nichtbeachtung der Nutzungs- und Verleihbedingungen kann den Ausschluss vom Verleih zur Folge haben. Der Gerichtsstand ist Rastatt.

Die Nutzungs- und Verleihbedingungen gelten ab dem 1. August 2022.

gez. Dr. Christian Dusch, Landrat